DAV-Fangbuch
 
Liebe Sportsfreunde!
In der Monatsversammlung im Juni, bei der Fischer May zu Gast war, blieb eine Frage unbeantwortet, die da war:
 
Müssen DAV-Angler auch auf der Havel die Fanglisten führen?
 
Nachdem zunächst widersprüchliche Informationen vorlagen haben wir beim Kreisanglerverband eine Klärung herbeigeführt.
 
Ja, DAV-Angler sind verpflichtet - auch auf der Havel - die Fanglisten zu führen!

Die entsprechenden Gewässernummern findet ihr unter Gewässerverzeichnis auf der Webseite des LAVB oder www.anglerneuigkeiten.de

So hat zum Beispiel

"Die Havel und durchflossene Seen von Landesgrenze Berlin bis Mühlendamm Brandenburg" die

Gewässernummer V 12-01.