Hinweise des Fischereiaufsehers
 

  • Angelkarte ist nur “vollständig“ ausgefüllt und unterschrieben gültig
  • Fischereiabgabe entrichtet und der Nachweis dabei?
  • Raubfischangeln nur in Verbindung mit gültigem Fischereischein
  • Je Angel ist nur 1 Köder zulässig
  • Köderfische dürfen nur am Tag ihres Fanges verwendet werden - das Hältern über Nacht z.B. an Steganlagen ist verboten
  • es darf nur mit totem Köderfisch geangelt werden, dieser ist waidgerecht zu töten
  • die als Köderfisch erlaubten Fische sind in der Angelkarte aufgezählt
  • Fangbeschränkung beachten, Hecht u. Zander jeweils nur einer pro Angeltag
  • Karpfen, Schleie, Aal, Quappe und Wels jeweils nur zwei pro Angeltag
  • Mindestmaße beachten Hecht und Zander z.B. 50cm nicht 45cm
  • untermäßige Fische müssen zurückgesetzt werden, ist der Haken tief geschluckt muss die Schnur an der Kopfspitze abgeschnitten und der Fisch zurück gesetzt werden
  • Angeln ist nur vom verankerten Boot zulässig, Driftsack sowie E-Motor zum Ankern sind verboten
  • Das “Fische suchen“ mit einem Echolot ist verboten, für andere Zwecke ist es gestattet
  • Vor dem Angeln ist jeder verpflichtet sich etwaige andere Bestimmungen zum Gewässer einzuholen und sich zu informieren
  • Das Nachtangeln bedarf einer gesonderten Angelkarte ansonsten darf geangelt werden von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang, dabei gelten die wetterdienstlich angegebenen Zeiten nicht die gefühlten.

 

 

 

(verantwortlich für den Inhalt: Spfr. Ronny Sailer)