Hinweise des Fischereiaufsehers
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Angelkarte ist nur “vollständig“ ausgefüllt und unterschrieben gültig
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Fischereiabgabe entrichtet und der Nachweis dabei?
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Raubfischangeln nur in Verbindung mit gültigem Fischereischein
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Je Angel ist nur 1 Köder zulässig
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Köderfische dürfen nur am Tag ihres Fanges verwendet werden - das Hältern über Nacht z.B. an Steganlagen ist verboten
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es darf nur mit totem Köderfisch geangelt werden, dieser ist waidgerecht zu töten
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die als Köderfisch erlaubten Fische sind in der Angelkarte aufgezählt
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Fangbeschränkung beachten, Hecht u. Zander jeweils nur einer pro Angeltag
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Karpfen, Schleie, Aal, Quappe und Wels jeweils nur zwei pro Angeltag
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Mindestmaße beachten Hecht und Zander z.B. 50cm nicht 45cm
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untermäßige Fische müssen zurückgesetzt werden, ist der Haken tief geschluckt muss die Schnur an der Kopfspitze abgeschnitten und der Fisch zurück gesetzt
werden
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Angeln ist nur vom verankerten Boot zulässig, Driftsack sowie E-Motor zum Ankern sind verboten
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Das “Fische suchen“ mit einem Echolot ist verboten, für andere Zwecke ist es gestattet
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Vor dem Angeln ist jeder verpflichtet sich etwaige andere Bestimmungen zum Gewässer einzuholen und sich zu informieren
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Das Nachtangeln bedarf einer gesonderten Angelkarte ansonsten darf geangelt werden von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang, dabei gelten
die wetterdienstlich angegebenen Zeiten nicht die gefühlten.
(verantwortlich für den Inhalt: Spfr. Ronny Sailer)